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Yoga | Yogaschule Ingrid Metz

 

 

 

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Kurse in der Yogaschule

Kurse im Freien

Privatstunden

Gebühren

Kostenerstattung

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Erstattung von Kursgebühren

Kostenübernahme der Kassen bei Präventionsmaßnahmen

Mit der am 01.01.2000 im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetzes in Kraft getretenen Neufassung des § 20 Abs. 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) erhalten die Krankenkassen einen erweiterten Handlungsrahmen für Maßnahmen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Maßnahmen der Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Grundlage für Leistungen der Primärprävention bilden die gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 12. September 2003.
Die Krankenkassen beteiligen sich an Maßnahmen der Primärprävention in den folgenden Bereichen:
• Präventionsfeld „Bewegung": u.a. Herz-Kreislauftraining, Muskelaufbautraining,
Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Walking, Wassergymnastik
• Präventionsfeld „Entspannung / Stressreduktion": u.a. Tai Chi, Qi-Gong, Yoga, Autogenes Training, Stressbewältigung / Stressreduktion
• Präventionsfeld „Ernährung": u.a. Ernährungsberatung
Grundsätzlich bezuschussen die Krankenkassen Kursveranstaltungen der o.g. Präventionsfelder mit 80 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 75 €. Eine Bezuschussung von Maßnahmen der Primärprävention ist auf maximal zwei Angebote bzw. Kurse pro Kalenderjahr begrenzt und muss sich auf unterschiedliche Handlungsfelder beziehen.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Versicherte an mindestens 80 % aller Kurstermine teilgenommen hat, eine Teilnahmebescheinigung sowie eine Quittung über die entrichtete Kursgebühr der Krankenkassen vorgelegt werden.

Meine Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Teilnahme Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Alle Kurse sind zertifiziert für individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V. Die Kassen erstatten i.d.R. mehrere Kurse pro Jahr und dabei jeweils bis zu 80% der Kursgebühren.

    
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Kurs Zertifizierungsnummer:  Rezertifiziert: Kurs-ID: 20170601-926451]

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